CMD

CMD
und kombiniert kieferorthopädisch-kieferchirurgische Behandlungen
Wenn es beim Kauen knackt und knirscht, der Nacken schmerzt, man im wahrsten Sinn des Wortes „die Zähne zusammenbeisst“, dann kann hier die Ursache zu finden sein:
Craniomandibuläre Dysfunktion (CMD)
Craniomandibuläre Dysfunktion (CMD) ist eine Funktionsstörung des Kauapparats, die durch eine Fehlfunktion der Kiefergelenke, Kaumuskulatur und umliegenden Strukturen gekennzeichnet ist. Symptome von CMD können sehr vielfältig sein und von Kieferschmerzen, Kopfschmerzen bis hin zu Nacken- und Rückenschmerzen reichen.
Die Behandlung kann verschiedene Ansätze umfassen, darunter z.B. Physiotherapie oder eine Therapie mit Aufbissschienen, welche helfen können die Kieferposition zu harmonisieren und so die Muskulatur zu entlasten.
CMD erfordert häufig eine interdisziplinäre Behandlung, bei der Zahnärzte, Kieferorthopäden, Physiotherapeuten und andere Fachkräfte zusammenarbeiten um die bestmögliche Versorgung des Patienten zu gewährleisten.
Kombinierte kieferorthopädische-kieferchirurgische Behandlungen
Bei gravierenden Kieferfehlstellungen, kann eine rein kieferorthopädische Behandlung manchmal nicht ausreichend sein. Hier muss die Behandlung mit einem kieferchirurgischen Eingriff kombiniert werden um die Kieferposition zu korrigieren.
Vor einem solchen Eingriff werden die Zähne zunächst durch den Kieferorthopäden in die korrekte Position gebracht. In einer anschließenden Operation, die von einem Kieferchirurgen durchgeführt wird, werden die Kieferknochen in die korrekte Position zueinander gebracht.
In der postoperativen Phase erfolgt dann durch die weitere kieferorthopädische Behandlung die Optimierung der Zahnstellungen und das stabilisieren des Ergebnisses.

Kostenübernahme einer Dysgnathie-OP durch die Krankenkassen
Bei schweren Kieferfehlstellungen, die eine kombinierte Therapie notwendig machen, werden die Kosten der Behandlung (auch bei erwachsenen Patienten) in der Regel von der Krankenkasse übernommen.
Die Voraussetzung hierfür ist die notwendige Diagnose sowohl des Kieferorthopäden als auch des Kieferchirurgen. Für Privatversicherte gelten die individuellen Vertragsbedingungen. Hier ist es ratsam, den geplanten Behandlungsumfang frühzeitig mit der Versicherung abzuklären.